Sieg für die Bürgerrechte im Internet! Kompromiss zum Telekom-Paket nach zähem Ringen gefunden
05. November 2009 0 KommentareNach intensiven Verhandlungen bis tief in die Nacht erzielte der Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments eine Einigung mit dem Rat zum so genannten Telekom-Paket. Der gefundene Kompromisstext wurde sowohl von den Parlamentsmitgliedern als auch vom Rat einstimmig angenommen.
Hierzu der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote, der als Mitglied der Parlamentsdelegation im Vermittlungsausschuss an den Verhandlungen teilnahm: "Das Europäische Parlament hat sich mit seiner Forderung für den Schutz der Bürgerrechte im Internet erfolgreich durchgesetzt. Der gefundene Kompromiss geht sogar über den ursprünglichen Änderungsantrag 138 der Parlamentarier hinaus. Internetnutzer werden bei Rechtsverstößen vor willkürlichen Sanktionen und einer Sperrung des Internetzugangs bewahrt." Das Verhandlungsergebnis sei vor allem ein klares Signal gegen den Versuch der französischen Regierung, den in Frankreich beschlossenen, aber ebenso umstrittenen '3-Strikes-Ansatz' im Telekom-Paket zu verankern.
Besonders erfreut zeigte sich Matthias Groote weiterhin über die vom Parlament erwirkte Zusage der EU-Kommission, eine Erklärung zum Thema Netzneutralität abzugeben. Darin soll sie sich zur Wahrung und Überwachung der Netzneutralität innerhalb der EU für die Zukunft bekennen.
"Durch den gefundenen Kompromiss kann das gesamte Telekom-Paket jetzt endlich in Kraft treten. Verbraucher können sich nun auf massive Verbesserungen freuen", führte Matthias Groote weiter aus. So soll zukünftig unter anderem ein Anbieterwechsel innerhalb eines Werktages unter Mitnahme der Telefonnummer möglich sein. Bisher haben längere Wartezeiten den Wechsel unnötig erschwert und den Wettbewerb behindert.
Hintergrund:
Das Vermittlungsverfahren wurde notwendig, da in der zweiten Lesung zum Telekommunikationspaket einige Abgeordnete abweichend von dem mit dem Ministerrat gefundenen Kompromiss erneut den Änderungsantrag 138 (Änderungsantrag 46 in zweiter Lesung) erfolgreich einbrachten.
Änderungsantrag 138 besagt, dass ein Nutzer bei Rechtsverstößen vom Internet nur ausgeschlossen werden kann, wenn zuvor ein Gericht eingeschaltet wurde. Mit dem nun gefundenen Kompromisstext kommen die Mitgliedstaaten dieser Forderung weitgehend nach. Die Abstimmung findet in der Plenartagung vom 16. - 19.11.2009 in Straßburg statt.
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